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Wußten Sie schon, daß...?


... Sie bei einem Aktiensplit bei den meisten Kreditinstituten, Banken und Brokern in aller Regel Ihre bestehenden Aufträge gelöscht werden, Sie diese also neu erteilen müssen?

Wird ein Aktiensplit durchgeführt, so verfallen bei vielen Brokern und Banken die in diesem Wertpapier erteilten Aufträge.

Sowohl im aktiven Handel aber auch im längerfristig orientierten Handel wird oft von der Auftragsart "baW" (bis-auf-Widerruf engl. "gtc") Gebrauch gemacht. Im aktiven Handel, damit man sofort bei Erreichen eines bestimmten Preisniveaus automtisch verkauft (oder einstiegt), ohne den Markt sekündlich überwachen zu müssen.

Im längerfristig orientierten Handel, damit man den Markt bzw. die Aktie nicht laufend - z. B. über Monate hinweg - überwachen muß und ebenfalls bei einem bestimmten Preisniveau eine Kauf- oder Veräußerungshandlung ausgelöst wird.

In diesem Fall gibt man zum Kauf oder zum Verkauf ja zum Preis Y, z. B. dreißig Dollar als Limit zum Ein- oder Ausstieg aus dem Markt oder der Papier an und verläßt sich darauf, daß die Handlung bei Erreichen des im Vorhinein bereits bestimmten Preisniveaus auch ausgeführt wird.

Z. B. "Kaufe bis auf Widerruf zu dreißig oder besser soundsoviel Stück."

Bei Aufträgen, die Papiere betreffen welche einen Aktiensplit durchführen, muß man hierbei jedoch aufpassen:

Etliche Banken und Broker haben in ihren AGB im Kleingedruckten haben, daß Aktiensplits zum Erlöschen bestehender Aufträge führen.

Das heißt also, man muß dran denken, daß im Falle eines Splits der Auftrag in diesen Papieren und auch in den zugrundeliegenden Aktienoptionen, die erteilten Aufträge gelöscht werden und neu aufgeben / eingeben muß.

Denn während die Aktie z. B. von 60 § auf 30 $ geSplitet im Verhältnis 1:2 (engl. 2:1) automatisch geSplitet wird, die Positionsanzahl und der neue Wert freilich auch im Depot automatisch angepaßt werden und man sich um nichts kümmern muß, geschieht dies mit den erteilten Börsenaufträgen in den Aktien, die geSplitet werden oder bei Aktienoptionen, denen eine geSplitete Aktie zugrundeliegt, nicht.

Normalerweise müßte man ja -logisch denkend - davon ausgehen, daß, wenn man einen Auftrag eingegeben hat "Verkaufe zu 60 oder besser", daß auch dieser Auftrag automatisch auf 30 $ und eben die doppelte Stückzahl angepaßt wird und zur Ausführung kommt, wenn die 60 bzw. zwei mal 30 $ am Split-Handelstag ereicht werden.

Da alles andere automatisch angepaßt wird, nur laufende Aufträge gerade nicht - also eigentlich das, worauf es im Einzelfall ankommt, insbesondere im Terminhandel bei Aktienoptionen - denken viele Anleger nicht daran.

Auch bei DKs (Differenzkontrakten / CFDs), denen eine Aktie und keine Ware, Währung oder anderes zugrundeliegt (den Futures auf Aktien, wie DKs im Volksmund nicht ganz zutreffenderweise auch heißen) heißt es, was laufende Aufträge angeht lieber aufzupassen und auf eventuell anstehende Splitermine zu achten.

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