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Rechtliches

Hauptversammlungsbeschluß und Anmeldung erforderlich

Die Durchführung eines Aktiensplites muß in der Hauptversammlung beschlossen werden und bedarf daher der Zustimmung der Mehrheit der Aktionärsversammlung.

Ein auf der HV (Hauptversammlung) beschlossener Split muß bei der Börse angemeldet werden.

In der technischen Durchführung werden die bisherigen Aktien eingezogen und durch Aktien mit einem niedrigeren Nennwert aber gleicher Valorennr., WKN (Wertpapierkennr.) bzw. ISIN ersetzt.

Der Gesetzgeber erachtet also Aktiensplits sogar als so maßgebend, daß für ihre Durchführung ein satzungsändernder Hauptversammlungsbeschluß gesetzlich vorgeschrieben wurde und die im Split enthaltene Veränderung der Kapitalstruktur im Handelsregister publiziert werden muß.

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