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Rechtliches
Hauptversammlungsbeschluß und Anmeldung erforderlich
Die Durchführung eines Aktiensplites muß in der Hauptversammlung beschlossen werden und bedarf daher der Zustimmung der Mehrheit der Aktionärsversammlung.
Ein auf der HV (Hauptversammlung) beschlossener Split muß bei der Börse angemeldet werden.
In der
technischen Durchführung werden die bisherigen Aktien eingezogen
und durch Aktien mit einem niedrigeren Nennwert aber gleicher Valorennr., WKN (Wertpapierkennr.)
bzw. ISIN
ersetzt.
Der Gesetzgeber erachtet also Aktiensplits sogar als so
maßgebend, daß für ihre Durchführung ein
satzungsändernder Hauptversammlungsbeschluß gesetzlich
vorgeschrieben wurde und die im Split enthaltene Veränderung
der Kapitalstruktur im Handelsregister publiziert werden muß.

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