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Der Kapitalschnitt - umgekehrter Aktiensplit


Der umgekehrte, reverse Aktiensplit, der sog. Kapitalschnitt oder auch Rückwärtssplit ist eine Maßnahme, bei der ein Aktionär nicht für eine alte Aktie zwei oder mehrere neue Papiere erhält, sondern umgekehrt für zwei oder zumeist mehrere alte Aktien eine neue Aktie bzw. eine geringere Anzahl neue Aktien erhält.

Der Kapitalschnit wird teilweise auch als Aktienzusammenlegung, reverser Aktiensplit bzw. umgekehrter Aktiensplit oder auch als Rückwärtssplit bezeichnet (engl. "reverse split" od. "stock splitdown" [im Gegensatz zum "forward split"])

Der Kapitalschnit ist eine Maßnahme, mit der also - im Gegensatz zum Aktiensplit - die Anzahl der ausgegebenen Aktien verringert werden soll, um damit den Börsenkurs der Aktie zu erhöhen.

Grundkapital und Beteiligungsverhältnisse bleiben unverändert

Durch diese Maßnahme ändert sich nichts an den Beteiligungsverhältnissen oder dem Grundkapital.

Die Beteilungsverhältnisse und das Grundkapital (Europa) bzw. der Gesamtwert der Aktiengesellschaft verändert sich nicht.

Die Aktie verteuert sich im Börsenpreis, ohne daß sich also das Eigenkapital der Gesellschaft oder die Beteiligungsverhältnisse ändern.

Generalversammlungsbeschluß erforderlich

Die Durchführung eines Kapitalschnitts muß in der Generalversammlung (bundesdt. Hauptversammlung) beschlossen werden.

Diese Maßnahme des Kapitalschnitts ist in vielen Fällen ein großes Alarmzeichen und wird dann vorgenommen, wenn ein Kurs zumeist bereits stark eingebrochen ist.

Allerdings gibt es auch Rückwärtssplits, die durchaus positiv zu werten sind. Mehr dazu in den Unterrubriken für die Gründe eines Kapitalschnitts.


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